Kolba: Streit um Rücktritt bei Lebensversicherungen landet beim EuGH

Das Landesgericht Salzburg hat in einem Gerichtsverfahren zwei offene Rechtsfragen an den EuGH vorgelegt: Das Gericht will klären, ob es auch eine „falsche Beratung“ ist, wenn die Versicherung bei der Belehrung Formvorschriften verletzt. Weiters ob man von einem Lebensversicherungsvertrag zurücktreten kann, wenn man bereits zuvor die Versicherung gekündigt hat.

Entscheidung unbedingt abwarten, bevor man über Novellierung reden kann

„Ich hätte auch diese Fragen bereits als klar im Sinne der Verbraucher beantwortet angesehen. Doch wenn der EuGH diese Fragen nun nochmals prüft, wäre eine gesetzliche Begrenzung des Rücktrittsrechtes derzeit kontraproduktiv. Man soll die Entscheidung des EuGH abwarten, dann wird sich das Parlament sicherlich nochmals mit dieser Frage beschäftigen“, sagt Peter Kolba, Konsumentensprecher der Liste Pilz.